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Ihr digitaler Nachlass:
Wie Sie ihn richtig und sicher verwalten

In einer Zeit von Online-Banking, Social Media und Cloud-Speichern hinterlassen wir zahlreiche digitale Spuren. Doch was passiert mit diesen Daten, wenn wir nicht mehr da sind? Wer kann auf unsere Fotos, Nachrichten und Konten zugreifen? Und wie können wir sicherstellen, dass unser digitaler Nachlass in den richtigen Händen landet?

Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte des digitalen Erbes und gibt praktische Ratschläge, wie Sie Ihre digitalen Daten für die Zukunft regeln können. Hier finden Sie Muster und eine große Checkliste zum digitalen Nachlass.

Stephanie Liermann Liebevoll Bestattungen Berlin

Digitaler Nachlass, Artikel von STEPHANIE LIERMANN

2024 – Lesezeit: 5 Minuten

Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie:

Durch entsprechende Vorsorge können Sie sicherstellen, dass Ihre digitalen Daten auch nach Ihrem Tod gemäß Ihren Wünschen verwaltet werden.

Digitaler Nachlass: Grafischer Überblick für Einsteiger

Digitaler-Nachlass-Infografik

Wichtige Fragen und Antworten zum Digitalen Nachlass

Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Daten und Konten einer Person, die nach ihrem Tod zurückbleiben. Dazu gehören unter anderem:

  • E-Mail-Konten und Social-Media-Profile
  • Fotos und Videos
  • Dokumente und Verträge
  • Online-Banking und Online-Shopping Konten
  • Cloud-Speicher und Domainnamen

Der digitale Nachlass kann für die Erben einer verstorbenen Person sowohl aus emotionalen als auch aus finanziellen Gründen wichtig sein. In den digitalen Konten des Verstorbenen können sich wertvolle Erinnerungen, persönliche Daten und wichtige Dokumente befinden. Darüber hinaus können Online-Konten auch finanzielle Vermögenswerte wie Bankkonten und Aktiendepots enthalten.

Wenn der digitale Nachlass nicht geregelt ist, kann es für die Erben schwierig sein, auf die Konten des Verstorbenen zuzugreifen und diese zu verwalten. In einigen Fällen kann es sogar unmöglich sein, an die Daten des Verstorbenen zu gelangen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den digitalen Nachlass zu regeln. Eine Möglichkeit ist, eine Verfügung zum digitalen Nachlass zu erstellen. In dieser Verfügung kann man festlegen, was mit den einzelnen digitalen Konten nach dem Tod geschehen soll. Man kann zum Beispiel festlegen, wer Zugriff auf die Konten haben soll, welche Daten gelöscht werden sollen und was mit den Online-Profilen passieren soll.

Eine andere Möglichkeit ist die Nutzung eines Treuhanddienstes. Treuhanddienste bieten an, den digitalen Nachlass einer Person zu verwalten. Im Todesfall kümmert sich der Treuhanddienst dann darum, die digitalen Konten des Verstorbenen zu schließen oder an die Erben zu übergeben.

Für den digitalen Nachlass sind folgende Unterlagen wichtig:

  • Eine Liste aller digitalen Konten mit Zugangsdaten
  • Passwörter und PINs
  • Informationen zum Standort von wichtigen Dokumenten
  • Kontaktdaten von Vertrauenspersonen

Wenn eine Person ohne Testament verstirbt, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Das bedeutet, dass das Gesetz bestimmt, wer die Erben sind und wie der Nachlass verteilt wird. Die gesetzliche Erbfolge ist in den §§ 1925 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

  • Die Erben der ersten Ordnung sind:

Ehegatte und Kinder. Der Ehegatte erhält die Hälfte des Nachlasses, die Kinder die andere Hälfte. Sind die Kinder noch minderjährig, steht ihnen ein Pflichtteilsrecht zu. Das bedeutet, dass sie auch dann mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils erhalten, wenn sie im Testament enterbt wurden.

Leben weder Ehegatte noch Kinder, erben die Eltern des Verstorbenen. Sind beide Elternteile noch am Leben, erben sie zu gleichen Teilen. Lebt nur noch ein Elternteil, erbt dieses den gesamten Nachlass.

Sind auch die Eltern verstorben, erben die Geschwister des Verstorbenen. Lebt ein Geschwisterkind nicht mehr, erben dessen Abkömmlinge (Kinder, Enkel usw.) seinen Erbteil.

  • Die Erben der zweiten Ordnung sind:

Die Großeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge. Lebt nur noch ein Großelternteil, erbt dieses zusammen mit den Abkömmlingen des verstorbenen Großelternteils.

Leben keine Großeltern oder Abkömmlinge mehr, erben die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. 

  • Die Erben der dritten Ordnung sind:

    Die Urgroßeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge.

  • Erben der vierten Ordnung und weiterer Ordnungen sind die weiteren Verwandten des Verstorbenen.
  • Ist niemand Erbe, fällt der Nachlass an den Staat.
  • Was müssen die Erben tun?

Die Erben müssen sich zunächst beim Nachlassgericht melden. Das Nachlassgericht ist für die Abwicklung des Erbfalls zuständig. Es stellt einen Erbschein aus, der den Erben als Nachweis ihrer Erbenstellung dient. Die Erben müssen außerdem die Schulden des Verstorbenen bezahlen. Dazu gehört auch die Beerdigung.

Es ist empfehlenswert, sich bei der Regelung des Erbfalls von einem Anwalt beraten zu lassen. Ein Anwalt kann die Erben bei der Abwicklung des Erbfalls unterstützen und dafür sorgen, dass ihre Rechte gewahrt werden.

Weitere Informationen:

Google Konto & Digitaler Nachlass

  1. Kontoinaktivität-Manager:

Mit dem Kontoinaktivität-Manager können Sie festlegen, was mit Ihrem Google-Konto passieren soll, wenn Sie es über einen längeren Zeitraum nicht mehr nutzen. Sie können Google anweisen, Ihr Konto zu löschen oder bestimmte Daten an Vertrauenspersonen weiterzugeben.

So geht’s:

  • Rufen Sie die Google Kontoeinstellungen auf: https://support.google.com/accounts/answer/3036546?hl=de
  • Gehen Sie zu „Kontoinaktivität-Manager“.
  • Wählen Sie aus, was mit Ihrem Konto passieren soll, wenn Sie es nicht mehr nutzen.
  • Sie können festlegen, wann Google Ihr Konto als inaktiv betrachtet.
  • Sie können festlegen, welche Daten an Ihre Vertrauenspersonen weitergegeben werden sollen.
  • Sie können eine Vertrauensperson benennen, die Zugriff auf Ihr Konto erhält, nachdem es als inaktiv betrachtet wird.

 

  1. Verfügung zum digitalen Nachlass:

Mit einer Verfügung zum digitalen Nachlass können Sie festlegen, wer nach Ihrem Tod Zugriff auf Ihre Google-Konten und -Daten haben soll. Sie können auch festlegen, welche Daten gelöscht werden sollen.

So geht’s:

  • Rufen Sie die Google Kontoeinstellungen auf: https://support.google.com/accounts/answer/3036546?hl=de
  • Gehen Sie zu „Verfügung zum digitalen Nachlass“.
  • Klicken Sie auf „Erste Schritte“.
  • Folgen Sie den Anweisungen, um eine Verfügung zum digitalen Nachlass zu erstellen.
  • Sie können festlegen, wer nach Ihrem Tod Zugriff auf Ihre Google-Konten und -Daten haben soll.
  • Sie können festlegen, welche Daten gelöscht werden sollen.
  • Sie können eine Vertrauensperson benennen, die Ihre Verfügung zum digitalen Nachlass verwalten soll.

 

  1. Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum digitalen Nachlass bei Google finden Sie in der Google Hilfe: https://support.google.com/accounts/troubleshooter/6357590?hl=

Digitaler Nachlass für Facebook und Instagram

  • Facebook:

Gedächtnisstatus: Sie können Ihr Facebook-Profil in einen Gedächtnisstatus umwandeln lassen. Im Gedächtnisstatus wird Ihr Profil gesperrt und es können keine neuen Beiträge mehr veröffentlicht werden. Freunde und Familie können weiterhin auf Ihr Profil zugreifen und Erinnerungen teilen.

 Nachlassverwalter: Sie können einen Nachlassverwalter benennen, der nach Ihrem Tod Zugriff auf Ihr Facebook-Profil hat. Der Nachlassverwalter kann in Ihrem Namen Beiträge posten, Profilinformationen bearbeiten und Nachrichten beantworten.

Löschung des Profils: Sie können festlegen, dass Ihr Facebook-Profil nach Ihrem Tod gelöscht werden soll.

So geht’s:

  • Rufen Sie Ihre Facebook-Einstellungen auf.
  • Gehen Sie zu „Einstellungen“ > „Allgemein“.
  • Klicken Sie auf „Erinnerung an dich“.
  • Wählen Sie aus, was mit Ihrem Profil nach Ihrem Tod geschehen soll.
  • Sie können einen Nachlassverwalter benennen.
  • Sie können festlegen, dass Ihr Profil gelöscht werden soll.

  • Instagram:

Gedächtnisprofil: Sie können Ihr Instagram-Profil in ein Gedächtnisprofil umwandeln lassen. Im Gedächtnisprofil wird Ihr Profil gesperrt und es können keine neuen Beiträge mehr veröffentlicht werden. Freunde und Familie können weiterhin auf Ihr Profil zugreifen und Erinnerungen teilen.

Nachlassanträge:
Instagram bietet Nachlassanträge an, mit denen Ihre Familie oder Freunde Ihr Instagram-Profil nach Ihrem Tod übernehmen können.

So geht’s:

  • Rufen Sie Ihre Instagram-Einstellungen auf.
  • Gehen Sie zu „Konto“ > „Sicherheit“.
  • Klicken Sie auf „Gedächtnisprofil“.
  • Wählen Sie aus, wer Ihr Instagram-Profil nach Ihrem Tod übernehmen soll.
  • Befolgen Sie die Anweisungen, um einen Nachlassantrag zu stellen.

Wichtig:

Um Ihr Facebook-Profil in einen Gedächtnisstatus umwandeln zu lassen oder einen Nachlassverwalter zu benennen, müssen Sie Ihre Identität bestätigen.

Um einen Nachlassantrag für ein Instagram-Profil zu stellen, muss die Familie oder Freunde des Verstorbenen die Sterbeurkunde vorlegen.

Wenn Sie Fragen zum digitalen Nachlass auf Facebook oder Instagram haben, können Sie sich an den Facebook-Support

Digitaler Nachlass für Apple-Geräte

  • Was kann der Nachlasskontakt tun?
  • Zugriff auf iCloud-Daten: Der Nachlasskontakt kann auf Ihre iCloud-Daten zugreifen, einschließlich Fotos, Nachrichten, Notizen und Kalenderinformationen.
  • Geräte löschen: Der Nachlasskontakt kann Ihre Apple-Geräte löschen.
  • „Wo ist?“-Funktion deaktivieren: Der Nachlasskontakt kann die „Wo ist?“-Funktion für Ihre Apple-Geräte deaktivieren.
  • Account-Informationen aktualisieren: Der Nachlasskontakt kann einige Ihrer Kontoinformationen aktualisieren, z. B. die E-Mail-Adresse.
  • Wie kann man einen Nachlasskontakt festlegen?
  • Öffnen Sie die Einstellungen-App auf Ihrem iPhone, iPad oder iPod touch.
  • Tippen Sie auf Ihren Namen.
  • Tippen Sie auf „Passwort & Sicherheit“.
  • Tippen Sie auf „Nachlasskontakt“.
  • Tippen Sie auf „Nachlasskontakt hinzufügen“.
  • Wählen Sie die Person aus, die Sie als Nachlasskontakt festlegen möchten.
  • Geben Sie den Zugriffsschlüssel für Ihren Nachlasskontakt ein. Der Zugriffsschlüssel wird Ihnen auf einem anderen Gerät angezeigt.
  • Teilen Sie den Zugriffsschlüssel mit Ihrem Nachlasskontakt.
  • Wichtig:
  • Der Nachlasskontakt kann Ihr Apple-ID-Passwort nicht ändern.
  • Der Nachlasskontakt kann keine Einkäufe mit Ihrem Apple-ID-Konto tätigen.
  • Der Nachlasskontakt kann keine Apple-Dienste wie iCloud+ oder Apple Music abonnieren oder kündigen.

Digitaler Nachlass bei beruflichen Netzwerken wie XING & LinkedIn

 

  • Informieren Sie Ihre Angehörigen: Informieren Sie Ihre Angehörigen über Ihre Wünsche für Ihre Profile in beruflichen Netzwerken.
  • Hinterlegen Sie Zugangsdaten: Hinterlegen Sie die Zugangsdaten zu Ihren Profilen in beruflichen Netzwerken an einem sicheren Ort, auf den Ihre Angehörigen im Todesfall zugreifen können.
  • Regelmäßige Überprüfung: Prüfen Sie Ihre Einstellungen in beruflichen Netzwerken regelmäßig und aktualisieren Sie sie bei Bedarf.

Weitere Informationen:

    XING: https://faq.xing.com/en/categories/profile?page=1

    LinkedIn: https://www.linkedin.com/help/linkedin/answer/a1342692

 

Digitaler Nachlass in Verzeichnismedien

  • Print: In gedruckten Telefonbüchern (z.B. Das Telefonbuch oder Das Örtliche) erfolgt die Löschung der Daten von Verstorbenen nicht automatisch. Die Herausgeber können jedoch entscheiden, den Eintrag einer verstorbenen Person in späteren Auflagen zu entfernen, sobald sie über deren Tod informiert sind.
  • Online-Telefonbücher:

    Bei den Online-Verzeichnissen von Das Telefonbuch und Das Örtliche stammen die Einträge i.d.R. von Carriern. Meistens verwaltet der Nutzer seinen Eintrag nicht selbst via Online Tool , obwohl es diese Möglichkeit durchaus gibt ( https://mein1.dastelefonbuch.de/pub/login).Im Falle eines Todes können Angehörige oder Nachlassverwalter den Eintrag löschen oder aktualisieren lassen.Das Angehörige den Eintrag löschen können ist so weit korrekt, hier sind jedoch auch formale Hürden (de facto Nachweis des Todes) erforderlich.

 

  • Telefonbücher von Auskunftsdiensten: Telefonbücher von Auskunftsdiensten werden regelmäßig aktualisiert. Die Daten Verstorbener werden anhand von Todesanzeigen und Standesamtsmeldungen spätestens nach einigen Monaten gelöscht. Datenschutzrechtliche Bestimmungen: Seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 haben Personen das Recht, ihre personenbezogenen Daten löschen zu lassen. Dies schließt auch die Daten Verstorbener in Telefonbüchern ein, sofern die Speicherung nicht mehr erforderlich ist. Empfehlungen: Wenn Sie den Eintrag einer verstorbenen Person in einem Telefonbuch entdecken, können Sie wie folgt vorgehen:
  • Online-Telefonbücher: Kontaktieren Sie den Anbieter und fordern Sie die Löschung des Eintrags.
  • Gedruckte Telefonbücher: Informieren Sie den Herausgeber über den Tod der Person.

Hier ein Link, der Ihnen weiterhelfen kann:

https://www.dtme.de/ihr-eintrag/privat-eintrag-loeschen/

Wichtiger Hinweis: Es ist zu beachten, dass es in manchen Fällen erforderlich sein kann, die Daten einer verstorbenen Person im Telefonbuch zu belassen. Dies könnte beispielsweise notwendig sein, wenn die Person ein Unternehmen führte oder ihre Kontaktdaten aus rechtlichen Gründen benötigt werden.

Rechtliche Regelungen zum Digitalen Erbe

Das Bundesgericht (BGH) hat in einem Urteil vom 12. Juli 2018 entschieden, dass die Erben beim digitalen Nachlass genauso in die Rechtsposition des Verstorbenen nachrücken wie beim analogen Nachlass. Das bedeutet, dass die Erben Zugriff auf die digitalen Konten des Verstorbenen haben und diese auch löschen können.

In einigen Bundesländern gibt es bereits Gesetze zum digitalen Nachlass.
In anderen Bundesländern ist der digitale Nachlass noch nicht gesetzlich geregelt.

Diese Digitale Nachlass Apps sorgen für Klarheit: Userwill, Memoresa, ...

Apps digitaler Nachlass

In der heutigen Welt hinterlassen wir eine Vielzahl von digitalen Daten, von Social-Media-Profilen und E-Mails bis hin zu Online-Banking-Konten und Cloud-Speichern. Diese Daten bilden unseren digitalen Nachlass, der nach unserem Tod geregelt werden muss.

Einige beliebte digitale Nachlass-Apps sind:

Digitaler Nachlass - in Bildern

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem wichtigen Thema haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Stefanie Liermann, Bestatterin aus Berlin mit Leidenschaft.