Liebevoll Bestattungen...

…liebevoll, individuell

… kompetent

Sie sind nicht allein

Stephanie Liermann Liebevoll Bestattungen Berlin

Guten Tag, Sie sind nicht allein.

Mein Name ist Stephanie Liermann. Als Berliner Bestatterin bin ich in schweren Stunden für Sie da.

Vertrauenslogo Bestatter Berlin

Verifizierte Bewertungen

Ausgezeichnet

5/5

5,0 von 5,0 möglichen Sternen

Freundlich und einfühlsam.
Keine versteckten Kosten.

Ihre Vorteile von Liebevoll Bestatter Berlin

Individuell und kreativ dekoriert – Ihr Bestatter aus Berlin

Vielfältige Bestattungsformen - wir gehen auf Ihre Wünsche ein

Feuerbestattung Liebevoll Bestattungen Berlin

Feuerbestattungen

Erdbestattung Berlin bei Liebevoll Bestattungen

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Seebestattung Berlin bei Liebevoll Bestattungen

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Baumbestattung Berlin bei Liebevoll Bestattungen

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Immer mehr Menschen wünschen sich in Berlin Baumbestattungen …

Anonyme Bestattung Berlin bei Liebevoll Bestattungen

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Auf  Wunsch bieten wir Ihnen auch Anonyme Bestattungen an…

Kristall-Diamant Bestattung Berlin bei Liebevoll Bestattungen

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Besondere Wünsche, wir beraten Sie gern und umfassend.

Individuell, kompetent – Ihr Bestatter in Berlin

Urnenbestattung berlin

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Blättern Sie gleich in unserem großen Urnen Katalog …

Blumendekoration Berlin bei Liebevoll Bestattungen

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Bei der Auswahl der Blumendekoration sind wir Ihnen gern behilflich…

Särge Berlin bei Liebevoll Bestattungen

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Der ultimative Särge Guide – welches ist der richtige?

Redner für Trauerfeier Berlin bei Liebevoll Bestattungen

Trauerredner in Berlin

Gern vermitteln wir Ihnen einen Redner zur Trauerfeier…auf Wunsch auch mit Trompetenbegleitung…

Dekoration Trauerfeier Berlin bei Liebevoll Bestattungen

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Dekorationspakete können nach eigenen Wünschen gebucht werden…

Beratung Trauerfeier Berlin bei Liebevoll Bestattungen

Ihre Wünsche

Ihre Herzenswünsche bringen wir gern mit ein…

Nachlass Betreuung Berlin bei Liebevoll Bestattungen

In schweren Stunden für Sie da

Jede Trauerfeier so einzigartig wie der geliebte Mensch.

 Wir sind telefonisch Tag und Nacht in Pankow und ganz Berlin erreichbar oder in unserem Bestattungsinstitut Berlin persönlich für Sie da. 

Danke für die guten Rezensionen
Ihr Bestatter aus Berlin

Sie waren zufrieden mit uns als Bestatter? Lassen Sie es uns gern wissen

3 Tipps von Liebevoll Bestattungen aus Berlin Pankow

  1. Pressemitteilung Sterbefallzahlen ider Jahre 2020 -2024 – des Statistischen Bundesamts
  2. „Digitaler Nachlass: Wem vererbe ich meine Social-Media-Accounts?“ – zum Beitrag von deutschlandfunkkultur
  3. ZDF: Sendung 37 Grad „Keine Angst vor dem Tod“ – hier geht’s zur Sendung

Ihr Bestattungsinstitut für Pankow, Berlin.
Offene, helle Räume erwarten Sie.

Oft gestellte Fragen an uns Bestatter Berlin Pankow

Wir als preisgünstiger Bestatter in Pankow bieten unsere Dienstleistung im gesamten Bundesland Berlin sowie darüber hinaus im gesamten Berliner Umland zu wirklich fairen Preisen an.

Der Name sagt bereits alles aus. Liebevoll Bestattungen aus Berlin Pankow führt einzigartige Bestattungen durch. Wir organisieren die Bestattung genauso, wie es der Wunsch des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebenen ist. Unser Markenzeichen  ist die professionelle Betreuung der Trauernden rund um die Uhr.Wir führen Bestattungen in Pankow und ganz Berlin durch.

Das Berliner Bestattungsgesetz legt eine Reihe von Pflichten und Verantwortlichkeiten für verschiedene Akteure im Zusammenhang mit Sterbefällen und Bestattungen fest.

1. Ärztinnen und Ärzte:

  • Leichenschau: Jede*r Arzt ist verpflichtet, auf Verlangen eine Leichenschau durchzuführen, um Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache festzustellen.
  • Ausnahmen: Ärzte in der Notfallrettung können sich auf die Feststellung von Tod, Todeszeitpunkt und äußeren Umständen beschränken, wenn die Durchführung der Leichenschau ihre Notfallarbeit behindert. Ärzte, die der Schweigepflicht unterliegen, dürfen die Leichenschau nicht durchführen.
  • Dokumentation und Meldung: Ärzte müssen unverzüglich einen Leichenschauschein ausstellen und die Polizei benachrichtigen, wenn es Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod gibt.
  • Auskunftspflicht: Behandelnde Ärzte sind verpflichtet, dem Leichenschauarzt Auskunft über den Krankheitszustand der verstorbenen Person zu geben.

2. Angehörige:

  • Veranlassung der Leichenschau: Angehörige sind in absteigender Reihenfolge (Ehepartner, Kinder, Eltern, etc.) verpflichtet, die Leichenschau zu veranlassen.
  • Bestattungspflicht: Angehörige sind in absteigender Reihenfolge verpflichtet, für die Bestattung der Leiche zu sorgen.

3. Bestattungsunternehmen:

  • Überführung in die Leichenhalle: Bestattungsunternehmen müssen die Leiche innerhalb von 36 Stunden in eine anerkannte Leichenhalle überführen.
  • Einsargung und Transport: Leichen müssen vor dem Transport eingesargt und in einem Leichenwagen befördert werden.

4. Polizei:

  • Benachrichtigung bei unbekannten Toten: Finder einer unbekannten Leiche müssen die Polizei benachrichtigen, die dann die Leichenschau veranlasst.
  • Ermittlungen bei nicht natürlichem Tod: Die Polizei wird bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod hinzugezogen und kann die Bestattung untersagen.

5. Bezirksamt:

  • Genehmigung von Ausnahmen: Das Bezirksamt kann Ausnahmen von bestimmten Vorschriften zulassen, z. B. die Aufbahrung von Leichen an bestimmten Orten oder die Bestattung außerhalb von Friedhöfen.
  • Bestattung im Falle fehlender Angehöriger: Wenn keine Bestattungspflichtigen vorhanden sind, muss das Bezirksamt die Bestattung veranlassen.
  • Ausgrabung von Leichen: Die Ausgrabung von Leichen bedarf der Erlaubnis des Bezirksamtes.

6. Einrichtungen (Krankenhäuser, Heime):

  • Veranlassung der Leichenschau: Die Leitung von Einrichtungen, in denen ein Sterbefall eintritt, ist vor den Angehörigen verpflichtet, die Leichenschau zu veranlassen.
  • Informationspflicht bei Totgeburten: Einrichtungen müssen sicherstellen, dass Angehörige über die Möglichkeit der Bestattung von Totgeburten informiert werden.
  • Hygienische Beseitigung: Totgeburten, die nicht bestattet werden, müssen hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend beseitigt werden.

7. Verantwortliche für Friedhöfe und Krematorien:

  • Kontrolle der Bestattungsunterlagen: Dürfen Bestattungen und Einäscherungen nur zulassen, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Das Gesetz enthält auch Ordnungswidrigkeitstatbestände, die mit Geldbußen geahndet werden können, wenn gegen die genannten Pflichten verstoßen wird.

Zum 1. Januar 2004 wurde das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Heute müssen im Trauerfall die Angehörigen allein für die anfallenden Kosten aufkommen. Private Vorsorge ist deshalb unerlässlich, um im Ernstfall nicht mit den hohen Kosten belastet zu werden.

Der Erbe ist laut dem deutschen BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dazu verpflichtet, die Kosten für die Bestattung zu übernehmen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen hierzu genauere Auskünfte geben. Weitere Informationen finden Sie auf www.gesetze-im-internet.de.

Auch heute gibt es noch Belastungen in unserem Beruf. Vor allem Bestattungen von Kindern nehmen uns immer noch mit.

Für uns gibt es keine ungewöhnlichen Bestattungswünsche, sondern nur einzigartige. Wir richten uns nach den Wünschen der Trauernden.

Ja, wir haben uns das natürlich schon überlegt und es gibt gewisse Wünsche bzgl. der Trauermusik, dem Trauerredner und möglichen Trauergästen.